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Vorgesetztenbott

Die Gesellschaft zu Schuhmachern wird vom Vorgesetztenbott geleitet. Das Vorgesetztenbott trifft sich ca. zu elf Sitzungen pro Jahr und behandelt alle Geschäfte, die gemäss den Satzungen in seine Zuständigkeit fallen.

Das Vorgesetztenbott ist die ordentliche Verwaltungsbehörde der Gesellschaft sowie die vorberatende und vollziehende Behörde des Grossen Botts. Es besorgt oder überwacht insbesondere:
a) die Vormundschaftspflege
b) die Sozialhilfe
c) die Vermögensverwaltung.

Das Vorgesetztenbott (VGB) der Gesellschaft zu Schuhmachern Bern setzt sich aus neun Personen zusammen. Geleitet wird es vom Obmann, vertreten durch den Vize-Obmann. Weitere Mitglieder sind der Stubenmeister, der Seckelmeister, die Almosnerin sowie vier Beisitzerinnen und Beisitzer. Das VGB trifft sich im Durchschnitt einmal pro Monat zu Beratungen und Entscheidungen. Das VGB formuliert Anträge an das Grosse Bott und entscheidet über Vergabungen.

vgb [at] schuhmachern.ch

Zunft-Anlässe

  
06.06.2012 15:00 Kaffee-Nachmittag für Damen und Herren
01.09.2012 13:00 Zunftmarsch Insel
17.10.2012 15:00 Kaffee-Nachmittag für Damen und Herren
07.12.2012 18:30 Grosses Bott

Modulinhalt drucken  

Zunfthaus: Amtshausgasse 8 in Bern. - Zunftlogo als PDF: Download
Postadresse: Gesellschaft zu Schuhmachern, c/o Notare Brunner, Schauplatzgasse 23, Postfach 230, 3000 Bern 7

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