Die Gesellschaft zu Schuhmachern wird vom Vorgesetztenbott geleitet. Das Vorgesetztenbott trifft sich ca. zu elf Sitzungen pro Jahr und behandelt alle Geschäfte, die gemäss den Satzungen in seine Zuständigkeit fallen.
Das Vorgesetztenbott ist die ordentliche Verwaltungsbehörde der Gesellschaft sowie die vorberatende und vollziehende Behörde des Grossen Botts. Es besorgt oder überwacht insbesondere:
a) den Kindes- und Erwachsenenschutz, soweit dafür nicht der Kanton zuständig ist,
b) die Sozialhilfe,
c) die Vermögensverwaltung.
Das Vorgesetztenbott (VGB) der Gesellschaft zu Schuhmachern Bern setzt sich aus neun Personen zusammen. Geleitet wird es vom Obmann, vertreten durch den Vizeobmann. Weitere Mitglieder sind der Stubenmeister, der Seckelmeister, die Almosnerin sowie vier Beisitzerinnen und Beisitzer. Das VGB trifft sich im Durchschnitt einmal pro Monat zu Beratungen und Entscheidungen. Das VGB formuliert Anträge an das Grosse Bott und entscheidet über Vergabungen.